Reglement 2009

Reglement des Volvo-Original-Cup für Deutschland 2009

Im Original zu finden unter: Volvo Original Cup Deutschland

Reglement des Volvo-Original-Cup für Deutschland 2009

Wichtige Änderung für 2009: Bremsbeläge sind freigegeben; Empfehlenswert sind
die Beläge der Firma „SCANDIX“.

Volvo-Original-Cup ist gedacht als ein Wettbewerb für serienmäßige Autos.
Die ursprüngliche Idee ist es, eine Möglichkeit für fairen, gleichen und preisgünstigen
Motorsport auf jeder Art von Untergrund zu bieten.
Das Auto muß einen gepflegten Eindruck machen und soll in der Erscheinung einem
normalen Straßenwagen entsprechen, abgesehen von dem Sicherheitszubehör.
Karosserieverstärkungen und -versteifungen sind nicht erlaubt. Normale
Schweißreparaturen sind erlaubt; – Durchschweißen der Karosserie ist nicht erlaubt.
Es ist erlaubt, den Unterboden-Korrosionsschutz zu entfernen. Es ist erlaubt, das
unsichtbare Isoliermaterial aus dem Innenraum zu entfernen. Es ist erlaubt, die
Pappwand hinter den Sitzen sowie die Matte und die Isolierung aus dem Kofferraum
zu entfernen.

Es ist erlaubt, die Ersatzradmulden bei dem Model 240 durch ein gerades Blech zu
ersetzen.

Nur den VOC-Regeln entsprechende Modifikationen sind erlaubt, alle anderen
Veränderungen sind verboten.
Ein werkseitig montiertes Sonnendach ist erlaubt, muß allerdings während einer
Veranstaltung geschlossen werden. Es ist erlaubt, ein Sonnendach durch ein
normales Dach zu ersetzen, wenn dabei die Straßenverkehrsordnung beachtet wird.
Sonnendächer aus dem Zubehör sind nicht erlaubt.
Alle eingebauten Teile müssen als originale VOLVO-Ersatzteile erkennbar sein. Bei
einer technischen Kontrolle wird in der Regel das Teil aus dem Wettbewerbsauto mit
dem aus einem Ersatzteillager oder aus einem anderen Straßenwagen verglichen.
Erlaubt sind VOLVO`s aus der 2er Serie mit 2 oder 4 Türen als Limousine sowie aus
der 7er und 9er Serie als 4-Türer- Limousinen; – Alle Fahrzeuge haben Heckantrieb.
Die Fahrzeuge dürfen entsprechend eines anderen Jahresmodells aufgerüstet
werden. Es darf auch die Karosse eines Baujahrs 1975 mit einem B-23E-Motor
ausgestattet werden und genauso die Karosse eines 1992er 6-Zylinder-Diesel. Man
darf sich also das optimale Auto zusammenstellen.

Motor: Im 2er und 7er VOLVO ist ein 2,3 l – Motor (B 23 E oder B230 F)
vorgeschrieben. Ein Katalysator ist für alle Fahrzeuge vorgeschrieben.
Im 9er Volvo ist ausschließlich der B 230 F – Motor zugelassen, der allerdings schon
serienmäßig über einen Katalysator verfügt.
Ein Turbolader ist nicht erlaubt.
Der Motor darf entsprechend des Werkstatthandbuches überholt werden, was man
hierzulande mit dem Gruppe-G Reglement vergleichen kann: Übermaßkolben, Kopf
und Block planen, Ventilsitzringe dürfen bearbeitet werden, jedoch kein bearbeiten
der Kanäle, auswiegen von Kolben und Pleulen sowie feinwuchten der Kurbelwelle
(bohren und schleifen…- nicht abdrehen!!)…ist erlaubt.
Das Mindestgewicht der Schwungscheibe ohne Befestigungsschrauben ist mit 9,3 kg
festgelegt.
Es ist der Serienluftfilter vorgeschrieben und die Vorheizung muß funktionsfähig im
originalen Zustand sein. Auch die Teile zum Lufteinlaß in den Luftfilter müssen
ordnungsgemäß montiert sein. Es ist der serienmäßige Filtereinsatz vorgeschrieben.

Motortuning
Richtlinien, um einen B-23E- oder einen B-230-F-Motor entsprechend des VOLVOOriginal-
Cup-Reglements optimal vorzubereiten.
Der B-23-E hat eine mechanische Einspritzanlage; Der B-230-F hat dagegen eine
elektronische Einspritzung: Hierbei dürfen die beiden Steuergeräte und der
Benzindruckregler von einem schwedischen Tuner in einem eng vorgeschriebenen
Bereich verändert werden:

Gunnarsson Motorsport
Rolf Johannson
Sofieberg
51010 HORRED
Schweden

Beide Motoren haben eine Leistung zwischen 130 und 140 PS;- Der B-230-F soll
etwas mehr Drehmoment haben, dafür dreht der B-23-E „obenrum“ freier: In der
Praxis war für mich kein Unterschied zu merken …
Die beste Basis für einen B-23E-Motor stammt aus den Modeljahren 1979 / 80. Bei
diesen Motoren sind alle Komponenten vorhanden, die allerdings auch einzeln
zusammengestellt werden dürfen.
Prüfe, daß alle Komponenten im Benzin- und Zündsystem der Checkliste
entsprechen, die Du im blauen Regelheft findest.
Aufbohren des Motorblocks auf das maximal erlaubte Übermaß von 96,6 mm.
Plane den Block auf ein Kolbenüberstehmaß von ca. 0,2 mm; – Dieses Maß wird
nicht kontrolliert, da es ein sogenanntes „physikal limit“ gibt… –Die
Zylinderkopfdichtung ist im eingebauten Zustand 1,4 mm stark, und ein „Spiel“ von
1 mm zwischen Kolben und Zylinderkopf ist empfehlenswert, wenn der Kolben am
oberen Totpunkt ist.
Optimale Zylinderköpfe sind der alte „405“ oder der neuere „531“.
Der Zylinderkopf darf auf ein Mindestmaß von 145,6 mm (an allen 4 Ecken!) geplant
werden.
Ein gebrauchter Zylinderkopf darf gereinigt werden; – Sollte die Oberfläche der
Kanäle auch nur geringfügig verändert werden, erfolgt sofortige Disqualifikation.
Ein Tip: Beginne mit einem neuen Zylinderkopf, so kannst Du auf die Reinigung
verzichten und die neuen Köpfe sollen auch eine günstigere Oberfläche haben, als
die alten Teile.
Bei einem neuen 531er Kopf müssen 4 Löcher für die Einspritzdüsen gebohrt
werden. Nach meinen eigenen Erfahrungen, stellt diese Arbeit für einen
Motorenbauer kein Problem dar.
Die optimale Nockenwelle ist die “H-Cam“ (1346419).
An den Ventilen ist keine Veränderung erlaubt. Gebrauchte Ventile dürfen vorsichtig
gereinigt werden und mit Schleifpaste eingesetzt werden: Jede Art der Bearbeitung
ist verboten; – Die Maße sind in dem blauen Buch festgeschrieben!
Der stählerne Ventilsitzring darf bearbeitet werden: „Radiusmachining MIRA“ . – Ich
glaube es handelt sich um eine „Serdi“. Verschiedene Tuningfirmen haben ihre
eigenen Ideen, aber im wesentlichen werden die Kanten weich abgerundet und ein
schmaler Rand als Kontaktfläche für das Ventil gearbeitet.
Aber beachte: Es ist absolut verboten, den Zylinderkopf außerhalb der Sitzringe zu
bearbeiten.
Die „Shims“ unter den Ventilfedern sind freigestellt, so daß die Federn auch stärker
vorgespannt werden können.
Wenn der Motor dann zusammengebaut wird, muß die Einstellung der Nockenwelle
kontrolliert werden, da sowohl der Block als auch der Kopf bearbeitet wurden: Wenn
der erste Zylinder am oberen Totpunkt ist, muß das Einlaßventil 2,3 mm öffnen bei
einem Ventilspiel von 0,4 mm.
Nun solltest Du das Benzin- und Zündsystem einstellen. Am besten beginnt man mit
Standarteinstellungen und macht später Feineinstellungen auf einem
Leistungsprüfstand. Diese Arbeiten übernimmt auch gerne ein schwedischer Tuner …

Motorlager: Es sind härtere Motorlager zugelassen (1576103). Wenn solche Lager
benutzt werden, muß der Motor trotzdem in der originalen Position bleiben. Es kann
nötig sein, an anderer Stelle ein Loch im Motorhalter zu bohren, um die originale
Position des Motors beizubehalten.

Benzinsystem: Es ist nicht erlaubt die Benzinpumpen und aus der originalen
Position zu verändern. Benzinleitungen müssen unter dem Auto verlegt sein.

Kühlsystem: Es ist erlaubt, das Thermostat auszubauen; – Dann muß die BypassÖffnung
sicher blockiert werden. Ein Standartlüfter an der Wasserpumpe ist
vorgeschrieben mit Antrieb über Keilriemen. Es ist erlaubt, einen extra elektrisch
betriebenen Lüfter entsprechend des Volvo-Zubehörs zu montieren.

Auspuffanlage: Neben den Standartanlagen ist beim 2er-VOLVO auch der 60 mm
GT-Auspuff erlaubt: Hosenrohr (8360422), vorderer Dämpfer (8360421- extra
Zeichnung im Anhang beachten!) – anstelle des Vorschalldämpfers darf auch der
Katalysator verwendet werden – , Rohr über die Hinterachse (8360213), hinterer
Dämpfer (1306192). Das Endstück ist freigestellt, muß aber dem Originalteil ähneln.
Beide Dämpfer dürfen aufgeschnitten werden und die schalldämpfende Wolle darf
entfernt werden; – Die Dämpfer müssen dann wieder ordnungsgemäß verschweißt
werden. Die Vorschriften bei der Geräuschprüfung müssen eingehalten werden.
Es muß ein Katalysator entsprechend des nationalen Reglements montiert sein.
Für den 7er und 9er Volvo ist neben den Serienanlagen jeder Sportauspuff mit
folgenden maximalen Maßen zugelassen: Rohr maximal 76 mm, Fügestellen max.
80 mm, das Endrohr ist auf maximal 83 mm begrenzt. Der Verlegeweg muß
beibehalten werden. Ein Katalysator ist vorgeschrieben.

Elektrisches System: Es ist jede Art von Batterie erlaubt: Mindestgewicht 11 kg, –
Beim 2er muß sie an der originalen Position montiert sein und beim 7er und 9er darf
sie auch in dem Kofferraum montiert sein. Die Batterie muß eine extra Befestigung
mit Hilfe eines Gurtes haben und der Pluspol muß isoliert sein.
Es ist jede Art von Lichtmaschine erlaubt, solange es sich um ein VOLVO-Ersatzteil
handelt. Die Befestigung muß ohne Modifikationen oder extra Konsolen möglich sein.

Zündkabel:
Nur Originalteile dürfen verwendet werden.
Sicherungshalter: Für den Fall, das die Sicherungsleiste bei der Montage des
Überrollkäfigs stört, darf die Position leicht verändert werden; – Allerdings muß dieser
Halter dicht an der ursprünglichen Position montiert sein und nicht beispielsweise zu
der Mittelkonsole verlegt werden.

Kupplung: Als Kupplungsscheibe ist jede aus der Serie erlaubt, auch die aus dem
Turbo-Modell.
Getriebe: Für Deutschland ist für die 2er Serie das 4-Gang-Getriebe (M-45), das
„Overdrive“-Getriebe (M46) und das 5-Gang (M-47) zugelassen. Auch das alte M-40-
Getriebe ist freigegeben, allerdings ist dieses zu schwach gebaut und muss sehr
regelmäßig gewechselt werden (Nähere Informationen bei Jörg Steffensmeier:
01725245688)
Bei den 7er und 9er Volvos ist nur das „Overdrive“-Getriebe (M-46) und das M-47
Getriebe erlaubt,
Für den 2er Volvo ist auch das Mittellager der Kardanwelle aus dem 7er Volvo
erlaubt.
Hinterachse: Es ist jede Serienübersetzung erlaubt (3,54-4,10);- Am kürzesten ist
die Achse aus einem Automatikmodel. Die Aluminium-Hinterachse ist nicht erlaubt.
Es ist keinerlei Sperre an der Hinterachse erlaubt. Die Räder sollen einzeln frei
drehen und auch ein schwergängiges Differential ist nicht erlaubt.

Fahrwerk: Es ist erlaubt, den Kugelkopf am Querlenker aus der „Taxiversion“ zu benutzen
(etwas negativen Sturz): Teilnummer 274120.
Nicht erlaubt ist jede Art von Änderung oder Modifizierung an den
Befestigungspunkten mit der Karosserie.
Es ist erlaubt, das Fahrwerk in den serienmäßigen Langlöchern einzustellen.
Es dürfen nur originale Bolzen und Muttern verwendet werden.
An der Hinterachse der 2er VOLVO`s dürfen Distanzscheiben mit einer maximalen
Breite von 2 cm verwendet werden (8360083).
Eine Domstrebe im Motorraum ist aus dem Zubehör erlaubt; Dieses Teil darf auch
selbst gebaut werden.

Beachte: Hartes fahren auf schlechten Straßen kann zu Veränderungen an den
Federbeindomen führen. Es ist sehr wichtig zu beachten, daß diese Maße innerhalb
der erlaubten Toleranzen bleiben; – Siehe Bild im blauen Buch (Anhang).
Es sind alle serienmäßigen Federn erlaubt. Empfehlenswert ist entweder die Rallye oder
die Rennfeder aus dem Volvo-Zubehör. Auch das Einkürzen der Federn durch
abschneiden oder erwärmen ist erlaubt. Die Enden der Federn dürfen mit Schellen
oder Bändern befestigt werden; Für diesen Zweck ist es erlaubt, Löcher in die
Federteller zu arbeiten.

Stoßdämpfer: Es sind im Volvo-Fachhandel vier Bilsteindämpfer freigegeben sowie
ein stärkerer Stabilisator. Seriendämpfer von VOLVO sind freigegeben.
Für die Hinterachse sind weiche Serienfedern und der Ausbau des Stabilisators
empfehlenswert: Da eine Differentialsperre nicht erlaubt ist, bleibt so die Hinterachse
lange am Boden und der Nachteil der fehlenden Sperre wird somit ausgeglichen.

Felgen: Die maximal erlaubte Felgenbreite beträgt 6`. Jede originale 14`- und 15`-
Volvo-Felge (Aluminium sowie Stahl) aus der 2er, 7er und 9er Serie ist zugelassen.
Auf Vorder- und Hinterachse sind unterschiedliche Felgen erlaubt.
Es ist erlaubt, das Ersatzrad während des Wettbewerbes wegzulassen. Das
Ersatzrad darf an anderer Position mit einer anderen Art der Befestigung im
Kofferraum angebracht werden. Eine Stahlfelge als Ersatzrad ist erlaubt, auch wenn
das Auto mit Felgen aus Aluminium ausgerüstet ist.

Reifen: Es sind die nationalen Bestimmungen im Rallyesport zu beachten.

Bremsen:
Jeder serienmäßig in einem Volvo je eingebaute Bremskraftregler ist
erlaubt (der aus der Limousine ist für Asphalt empfehlenswert, der aus dem Kombi
für Schotter und Schnee).
Die Position von Bremsleitungen und –Schläuchen darf nicht verändert werden.
Es ist erlaubt, die „Bremsbleche“ zu verändern oder abzubauen. ABS-Bremsen sind
nicht erlaubt. Es sind nur originale Volvo-Bremsbeläge erlaubt.

Lenkung: Rechtslenker sind nicht erlaubt. Servolenkung ist erlaubt. Diese
Servolenkung darf auch ohne Servounterstützung gefahren werden; Allerdings muß
dann der Ölbehälter ordentlich verschlossen werden.
Das Lenkrad ist freigestellt.

Karosserie: Die Karosserie soll in einem ordentlichen Zustand sein. Zierleisten an
den Seiten und darunter dürfen entfernt werde, sofern die Löcher ordentlich wieder
verschlossen werden.
Zierleisten zwischen Stoßstange und Karosserie dürfen entfernt werden.
Wenn ein Kühlergrill mit Löchern für Zusatzscheinwerfern montiert ist, müssen
entweder Scheinwerfer montiert sein oder diese Löcher mit Scheiben verschlossen
sein.
Der Kühlergrill muß einem originalen Modell entsprechen, die diagonale Rippe und
das Emblem müssen montiert sein.
Bei der Stoßstange aus Plastik dürfen die seitlichen „Flügel“ mit Bolzen befestigt
werden.

Fahrgastraum: Der Anblick muß der Serie entsprechen. Das Armaturenbrett und die
Hutablage muß montiert sein; – Beides darf jedoch für die Montage von Überrollkäfig
und Sicherheitsgurten verändert werden.
Das Instrumentenbrett darf nicht beflockt oder anderweitig verändert werden.
Motorhaube und Kofferraumdeckel: Beim 2er-VOLVO darf beides nicht aus
Aluminium bestehen. Die Motorhaube muß von außen zu öffnen sein. Auch der
Kofferraumdeckel muß direkt von außen zu öffnen sein.
Es ist nicht erlaubt, Kofferraumdeckel ab dem Jahr 1986 und jünger auf älteren
Modellen zu montieren; – Der Spalt wäre zu groß.

Spoiler: Der serienmäßige Frontspoiler ist erlaubt; – Sonst nichts!

Fenster: Es ist keinerlei Sonnenschutz-Zubehör auf den Fenstern erlaubt.

Überrollkäfig: Es muß ein Käfig entsprechend den nationalen Anforderungen
montiert sein. Der Käfig muß in dem Fahrzeug frei stehen. Er darf zwar in sich
verschweißt sein, aber nur an 8 "Fußpunkten" mit der Karosserie verbunden werden
(siehe Zeichnung im Anhang).
Außerhalb der Fahrgastzelle sind keine Verstärkungsstreben für den Käfig erlaubt.
Motor- und Tankschutz: Es ist erlaubt, Schutzplatten entsprechend den nationalen
Bestimmungen zu montieren. Es ist erlaubt, eine feuerfeste Platte hinter der
Rücksitzbank zu montieren; – Diese darf nur Schutzwirkung und keine verstärkende
Wirkung haben.

Scheibenwischer: Die Wischer müssen serienmäßig sein und die normale
Parkposition haben.

Rückspiegel: Der innere und die beiden äußeren Spiegel müssen original sein. Es
ist nicht erlaubt, die äußeren Spiegel während der Veranstaltung einzuklappen.

Instrumente: Alle Schalter und Instrumente müssen einem Standart-Modell entsprechen. Es ist
erlaubt, Zusatzinstrumente aus dem Volvo-Zubehör zu montieren. Ein Tripmaster ist entsprechend den nationalen Bestimmungen erlaubt.

Gewicht: Das Gewicht von Fahrzeug samt Fahrer wird am Ziel einer Veranstaltung
gemessen und muß zusammen mindestens 1290 kg betragen. Als Toleranz soll 1%
Abweichung berücksichtigt werden (1290 – 1%). Ballastgewichte sind nicht erlaubt;
Das Ersatzrad gilt nicht als Ballast.

Sicherheit: Käfig, Sitze und Gurte sind entsprechend den nationalen Bestimmungen
vorgeschrieben, das Lenkrad ist freigestellt.

Werbung: Die drei VOC-Aufkleber sind auf Frontscheibe und beiden Seitenteilen
anzubringen.

Die Durchführung des VOC erfolgt nach den Bestimmungen des Internationalen
Automobilsportgesetzes mit Anhängen, dem DMSB-Rallye-Reglement 2009, den
Richtlinien und Bestimmungen des DMSB, der Rechts- und Verfahrensordnung des
DMSB, den Ausschreibungen der jeweiligen Veranstalter sowie den Bestimmungen
dieser Ausschreibung, die noch vom DMSB genehmigt werden muß.
Der Volvo-Original-Cup wird vertreten durch Jochen Walther, Rostockerstr. 23,
18239 Hohen Luckow, Tel.038295/7650, Fax. 038295/76599.
Die Auslegung der Ausschreibung und eventueller Erläuterungen bei den einzelnen
Läufen obliegt dem Cup-Organisator. Ergänzungen und Änderungen dieser
Ausschreibung werden nach Genehmigung durch den DMSB den eingeschriebenen
Fahrern mitgeteilt.

Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung zum Volvo-
Original-Cup 2009 ihren Verzicht auf Ansprüche gemäß Artikel 6.3, Artikel 6.4 und
Artikel 6.5 des DMSB-Rallye-Reglements-2009 für Automobil-Rallyes.
Kein Bewerber oder Fahrer kann den DMSB, die einzelnen Veranstalter, den VOCVeranstalter
oder die Sponsoren für etwaige Nachteile haftbar machen,
insbesondere für den Ersatz finanzieller Aufwendungen bei Absage eines
Wertungslaufes oder des Volvo-Original-Cups 2009.

Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer, die im Besitz einer gültigen Lizenz des DMSB
sind und mit einem Fahrzeug entsprechend VOC-Reglement an den Start gehen.
Gewertet werden alle Fahrer und Beifahrer, die das Einschreibeformular
unterschrieben beim VOC-Veranstalter einreichen und die entsprechenden Aufkleber
der Sponsoren bei allen VOC-Läufen gut sichtbar am Fahrzeug anbringen.
Die Auswertung der Meisterschaftsstände erfolgt durch den VOC-Organisator. Alle
Informationen erscheinen unter „www.volvo-original.de “ im Internet. Einsprüche hiergegen
müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erscheinen beim VOC-Veranstalter
schriftlich angezeigt werden. Die Siegerehrung findet am letzten Wochenende im November 2009 in Hohen Luckow statt.

Im Zweifelsfall bei einer Regelauslegung wird das schwedische VOC-Reglement als
übergeordnetes Regelwerk zu Hilfe gezogen.

Mit der Einschreibung in diesen Cup wird das Reglement akzeptiert und den
Organisatoren vor, während und nach einer jeden Veranstaltung die technische
Kontrolle der Autos ermöglicht.

Wenn Du weitere Informationen über den Volvo-Original-Cup benötigst wende Dich
an:
Jochen Walther, Rostockerstr. 23, 18239 Hohen Luckow, 038295/7650,
Fax:038295/76599

oder Volvo-Original-Cup, Box 34, 82621 Söderhamn, Schweden
Carleric Johansson, Organisation VOC-Schweden, 004627019005

oder Gunnar Dandinell, technische Kontrolle VOC, 004631669701